Verfahrens­dokumentation

Was ist zu beachten?

Was ist zu beachten?

Die Verfahrensdokumentation ist ein wesentlicher Bestandteil der ordnungsmäßigen Buchführung und dient dazu, steuerrelevante Prozesse in einem Unternehmen nachvollziehbar darzustellen.


Sie ist insbesondere für die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoBD) von großer Bedeutung.

Zweck und Ziel der Verfahrens­do­ku­mentation

Die Verfahrensdokumentation beschreibt alle Prozesse der Erfassung, Verarbeitung, Speicherung und Aufbewahrung steuerlich relevanter Daten in einem Unternehmen. Ziel ist es, die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit der Buchführung sicherzustellen.

Inhalt einer Verfahrens­do­ku­mentation

Eine vollständige Verfahrensdokumentation umfasst in der Regel die folgenden Elemente:

Allgemeine Beschreibung

  • Überblick über das Unternehmen
  • Beschreibung der IT-Systeme (Buchhaltungssoftware, ERP-Systeme, Kassensysteme)
  • Verantwortlichkeiten der Mitarbeitenden

 

Anwenderdokumentation

  • Bedienungsanleitungen für eingesetzte Software
  • Beschreibung von Arbeitsabläufen (z. B. Belegfluss, Rechnungsstellung, Zahlungsverkehr)
  • Zugriffs- und Berechtigungskonzepte

 

Technische Systemdokumentation

  • Beschreibung der IT-Infrastruktur
  • Schnittstellen zwischen verschiedenen Systemen
  • Datensicherungskonzepte (Backup-Strategien)

 

Betriebsdokumentation

  • Aufbewahrung und Archivierung von Daten
  • Verfahren zur Datenmigration oder Systemwechsel
  • Protokollierung und Änderungsverfolgung

Anforderungen an die
Verfahrens­dokumentation

Lesbarkeit

Die Dokumentation sollte klar und verständlich formuliert sein.

Aktualität

Die Dokumentation muss regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, insbesondere bei Software-Updates oder Prozessänderungen.

Unveränderbarkeit

Historische Versionen müssen aufbewahrt und Änderungen dokumentiert werden.

Vollständigkeit

Alle steuerlich relevanten Prozesse müssen abgebildet sein.

Nachvollziehbarkeit

Die Beschreibung muss so detailliert sein, dass ein sachkundiger Dritter (z. B. Steuerprüfer*in) den Prozess verstehen kann.

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Wer ist zur Verfahrensdoku­mentation verpflichtet?

Alle Unternehmen, die steuerlich relevante Daten digital verarbeiten, sind zur Erstellung einer Verfahrensdokumentation verpflichtet. Dies betrifft insbesondere:

Mögliche Konsequenzen

bei fehlender oder unzureichender Verfahrensdokumentation

Schätzungen durch das Finanzamt: Ohne ordnungsgemäße Dokumentation kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen.

Verwerfung der Buchführung: Im schlimmsten Fall kann die Buchführung als nicht ordnungsgemäß gelten.

Bußgelder oder steuerliche Nachteile: Fehlende oder mangelhafte Dokumentationen können finanzielle Sanktionen nach sich ziehen.

Tipps für eine praxisgerechte Umsetzung

Standardisierte Vorlagen nutzen

Viele Steuerberatungskanzleien bieten Musterverfahrensdokumentationen an.

Regelmäßige Überprüfung

Mindestens einmal jährlich sollte die Dokumentation aktualisiert werden.

IT- und Steuerberatung einbinden

Die Abstimmung mit Fachleuten hilft, Fehler zu vermeiden.

Digitale Lösungen nutzen

Es gibt Softwarelösungen, die bei der Erstellung und Pflege der Verfahrensdokumentation unterstützen.

Fazit

Die Verfahrensdokumentation ist nicht nur eine Pflicht, sondern auch eine wichtige Grundlage für eine sichere und transparente Buchführung. Wer sich frühzeitig darum kümmert, vermeidet steuerliche Risiken und erleichtert Betriebsprüfungen.

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