Kassenmeldung
nach § 146a AO
Ihre Kassensysteme rechtssicher gemeldet
Pflichtgemäß. Digital. Zukunftssicher.
Unternehmen mit elektronischen Kassensystemen sind verpflichtet, diese gemäß § 146a Abs. 4 AO beim Finanzamt zu melden. setup & mind unterstützt Sie zuverlässig bei der vollständigen und gesetzeskonformen Umsetzung – und bleibt auch nach der Erstmeldung Ihr Partner für alle Folgeprozesse.
Unsere Leistungen im Überblick
Sie arbeiten mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen oder DATEV Mittelstand Faktura – aber das volle Potenzial bleibt ungenutzt? Wir unterstützen selbstbuchende Unternehmen und Steuerberatungsgesellschaften dabei, ihre internen Prozesse zu optimieren und das Beste aus ihrer Software herauszuholen.
Erstmeldung Ihrer Kassensysteme
- Erfassung aller meldepflichtigen Systeme mit zertifizierter TSE
- Erstellung und Übermittlung der Meldung über das ELSTER-Portal
- Dokumentation aller relevanten Daten: Standort, Seriennummer, Inbetriebnahme, Außerbetriebnahme etc
DSFinV-K-konforme Datenaufbereitung
- Unterstützung bei der Erstellung und Pflege von DSFinV-K-Exporten
- Vorbereitung auf Außenprüfungen und Kassen-Nachschauen
- Technische Beratung zur Integration der DSFinV-K-Schnittstelle in Ihre Systeme
Laufende Betreuung bei Änderungen
- Unterstützung bei Nachmeldungen, Systemwechseln oder Außerbetriebnahmen
- Revisionssichere Archivierung aller Meldedaten
Warum setup & mind?

Sicher & gesetzeskonform:
Wir kennen die Anforderungen der Abgabenordnung und der Kassensicherungsverordnung im Detail.
Technisch versiert:
Wir arbeiten mit modernen Tools zur automatisierten Datenübernahme und -prüfung.
Langfristiger Partner:
Auch nach der Erstmeldung stehen wir Ihnen für alle Folgeprozesse zur Seite – inklusive DSFinV-K-Updates und Prüfvorbereitung.
Starte jetzt durch – mit unserem Know-how für deinen Erfolg!
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BAFA
Förderung bis zu