Kassenmeldung
nach § 146a AO

Ihre Kassensysteme rechtssicher gemeldet

Pflichtgemäß. Digital. Zukunftssicher.

Unternehmen mit elektronischen Kassensystemen sind verpflichtet, diese gemäß § 146a Abs. 4 AO beim Finanzamt zu melden. setup & mind unterstützt Sie zuverlässig bei der vollständigen und gesetzeskonformen Umsetzung – und bleibt auch nach der Erstmeldung Ihr Partner für alle Folgeprozesse.

Unsere Leistungen im Überblick

Sie arbeiten mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen oder DATEV Mittelstand Faktura – aber das volle Potenzial bleibt ungenutzt? Wir unterstützen selbstbuchende Unternehmen und Steuerberatungsgesellschaften dabei, ihre internen Prozesse zu optimieren und das Beste aus ihrer Software herauszuholen.

Erstmeldung Ihrer Kassensysteme

DSFinV-K-konforme Datenaufbereitung

Laufende Betreuung bei Änderungen

Warum setup & mind?

Sicher & gesetzeskonform:

Wir kennen die Anforderungen der Abgabenordnung und der Kassensicherungsverordnung im Detail.

Technisch versiert:

Wir arbeiten mit modernen Tools zur automatisierten Datenübernahme und -prüfung.

Langfristiger Partner:

Auch nach der Erstmeldung stehen wir Ihnen für alle Folgeprozesse zur Seite – inklusive DSFinV-K-Updates und Prüfvorbereitung.

Starte jetzt durch – mit unserem Know-how für deinen Erfolg!

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